Maßgeblich ist die Beschaffenheit des Tokens eines ICOs
Auf Grund hoher Nachfrage äußert sich die BaFin erstmals offiziell zu einer Vorgehensweise von ICOs. Die Behörde prüft zurzeit noch, ob Token eines ICOs als Wertpapier im Sinne eines Finanzinstrumentes oder als Vermögensanlage gesehen wird. Bis dies eindeutig geklärt ist, müssen ICO Organisationen selber abwägen, in welche Kategorie ihr Token fällt und dazugehörige Gesetze befolgen. Finanzinstrumente sind der Oberbegriff für Wertpapiere, für Anteile an Investitionsvermögen und für Vermögensanlagen. Äußerungen über Anteile an Investitionsvermögen ließ die BaFin bei ihrem Bericht außen vor. Wird ein Token als Wertpapier gesehen, muss er folgende Kriterien erfüllen: er muss übertragbar sein und an Kapitalmärkten gehandelt werden können. Zu Kapitalmärkten in diesem Sinne zählen ausdrücklich auch Altcoinmärkte. Des Weiteren muss er Rechte verkörpern, etwa Gesellschaftsrechte oder Rechte auf Auszahlungen. Der Token darf nicht die Voraussetzungen eines Zahlungsmittels vollständig erfüllen. Sind diese Kriterien erfüllt, müssen gesetzliche Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes, der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente, sowie des Wertpapierprospektgesetzes, beachtet werden. Eine andere Möglichkeit ist die Behandlung des Tokens im Sinne des Vermögenanlagengesetzes. Dazu gab die BaFin keine weiteren Ausführungen bekannt. Ihrer Aussage nach seien dies die aktuellen Möglichkeiten, einen Token zu definieren und somit eine Vorgehensweise mit ICOs festzulegen. Dennoch prüft die BaFin weitere nationale Gesetzestexte, sowie EU-Richtlinien. Sie unterstrich außerdem, dass einschlägige Gesetze beachtet werden müssen, sofern ein Token die Kriterien im Sinne des Gesetzes erfüllt. Bei einem Bruch könne ein Ordnungsgeld verhängt werden oder sogar eine Anzeige an die Staatsanwaltschaft formuliert werden. Auch wenn sich bei diesem Bericht noch keine klare Regulierung herausliest wird klar, dass ICOs nicht einfach unreguliert durchgeführt werden dürfen.Häufig gestellte Fragen zum Vorgehen der BaFin bei ICOs
Was ist die BaFin?
Die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) ist eine unabhängige Bundesbehörde, die die Aufsicht über Banken, Finanzdienstleister, Versicherungen und den Wertpapierhandel in Deutschland innehat.
Was sind ICOs?
ICOs (Initial Coin Offerings) sind eine Art Crowdfunding, bei der Unternehmen durch den Verkauf von Tokens oder Coins Geld für ihre Projekte sammeln.
Wie geht die BaFin bei ICOs vor?
Die BaFin beurteilt ICOs auf einer Fall-zu-Fall-Basis, wobei sie die spezifischen Eigenschaften und Umstände eines jeden ICOs berücksichtigt, um festzustellen, ob regulatorische Anforderungen gelten und ob diese eingehalten werden.
Kann ein ICO durch die BaFin verboten werden?
Ja, wenn ein ICO als Verstoß gegen geltendes Finanzmarktgesetz oder als Betrug angesehen wird, kann die BaFin ein Verbot verhängen und den ICO stoppen.
Welche Bedeutung hat die Äußerung der BaFin zu ICOs?
Die Äußerung der BaFin zu ICOs bedeutet, dass das regulatorische Umfeld für ICOs in Deutschland geklärt wird. Sie zeigt, dass sich die Behörde der Möglichkeiten und Risiken von ICOs bewusst ist und Maßnahmen zum Schutz der Anleger ergreifen wird.