Besteuerung von Kryptowährungen nach deutschem Gesetz
Deutschland zeigt sich sehr liberal, wenn es um die Steuerbarkeit von Kryptowährungen geht. Das Bundesfinanzministerium veröffentlichte nun ein Dokument, welches sich an einer gerichtlichen Entscheidung des Bundesgerichtshofes aus dem Jahre 2015 bezieht. In diesem wird im Wesentlichen die Steuerbarkeit von Handelserträgen, sowie Erträgen aus Mining-Prozessen und die Erträge, die Krypto-Börsen erwirtschaften, geregelt. Alle gesetzlichen Regelungen sind auf das Umsatzsteuergesetz zurückzuführen. An erster Stelle des Dokumentes wird über den „Umtausch von Bitcoin“ berichtet. Auch wenn an den meisten Stellen lediglich von Bitcoin die Rede ist, gemeint sind dennoch alle Kryptowährungen. Der Handel von Kryptowährungen über eine Krypto-Börse gilt als „steuerbare sonstige Leistung“ und ist von der Umsatzsteuer befreit. Des Weiteren sieht das Bundesfinanzministerium Kryptowährungen als Zahlungsmittel an. Unter dem Punkt „Bitcoin als Entgelt“ heißt es, dass Kryptowährungen anderen konventionellen Zahlungsmitteln gleichgesetzt werden. Die Nutzung von Bitcoin und Co. als Zahlungsmittel sei demnach nicht steuerbar. Auch Miner dürfen sich über die Meldung freuen. So sei die Leistung, die ein Miner vollbringt nicht steuerbar. Selbst Transaktionsgebühren, die der Miner von anderen Nutzern erhält, seien „freiwillig“ und stellten keinerlei Leistung dar. Auch die Belohnung in Form einer Kryptowährung, die der Miner erhalten kann ist nicht steuerbar, da kein „wechselseitiges Leistungsaustauschverhältnis“ vorliege. Gemeint ist damit, dass es keinen klar definierten Leistenden und Leistungsempfänger gibt. Das Ministerium äußerte sich außerdem über Wallets und Krypto-Börsen. Die Gebühren, die der Anbieter eines Wallet-Dienstes entrichtet, seien eine „sonstige erbrachte Leistung“ nach Definition des Umsatzsteuergesetzes. Dies ist, sofern es sich um ein inländisches Wallet handelt, steuerbar und steuerpflichtig. Für Betreiber von Krypto-Börsen gibt es zweierlei Möglichkeiten. Zum einen kann die Krypto-Börse im klassischen Sinne als Handelsplatz für Kryptowährungen gesehen werden. Die Börse stellt damit nur den Rahmen für den Handel zwischen zwei Personen dar. Die Erträge, die eine Börse daraus erzielt sind umsatzsteuerpflichtig. Ist die Börse allerdings „Mittelsperson im eigenen Namen“ beim Kauf und Verkauf der Währungen, sei eine Steuerbefreiung möglich, heißt es in dem Dokument. Für private Anleger des deutschen Krypto-Marktes sind es sehr gute Nachrichten. Im Vergleich zu anderen Ländern ist der Markt noch sehr wenig reguliert. Dennoch bleibt abzuwarten, was der bevorstehende G20 Gipfel im Bezug auf eine länderübergreifende Lösung für Kryptowährungen bringen wird.Häufig gestellte Fragen: Bundesfinanzministerium äußert sich über Besteuerung von Kryptowährungen
Wie werden Kryptowährungen in Deutschland versteuert?
Kryptowährungen werden in Deutschland als privates Veräußerungsgeschäft behandelt. Das bedeutet, dass Gewinne, die durch den An- und Verkauf von Kryptowährungen entstehen, versteuert werden müssen.
Welche Steuer fällt bei Kryptowährungen an?
Die Höhe der Steuer hängt vom persönlichen Einkommensteuersatz ab. Es handelt sich um die sogenannte Einkommensteuer.
Muss ich meine Kryptowährungen in der Steuererklärung anzeigen?
Ja, alle Transaktionen mit Kryptowährungen müssen in der Steuererklärung angegeben werden.
Wie lange muss ich Kryptowährungen halten, um steuerfrei zu sein?
Wenn man Kryptowährungen länger als ein Jahr hält, sind die Gewinne aus dem Verkauf in Deutschland steuerfrei.
Kann man Verluste beim Handel von Kryptowährungen steuerlich geltend machen?
Ja, verlorene Summen können von der Steuer abgesetzt werden.