Bundesfinanzministerium äußert sich über Besteuerung von Kryptowährungen

05.03.2018 08:49 381 mal gelesen Lesezeit: 2 Minuten 0 Kommentare

Thema in Kurzform

  • Das Bundesfinanzministerium sieht Coins als private Wirtschaftsgüter, deren Veräußerungsgewinne steuerpflichtig sein können.
  • Ein Jahr Haltefrist für Coins ist für die Steuerfreiheit von Gewinnen aus Verkäufen erforderlich.
  • Wallets, die für geschäftliche Transaktionen genutzt werden, unterliegen strengeren steuerlichen Regelungen.

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Das Bundesfinanzministerium veröffentlichte auf seiner Website ein vierseitiges Dokument, welches die Besteuerung von Bitcoin und Co. beschreibt. Gegenstand dieses Dokumentes sind unter Anderem die Steuerbarkeit von Erträgen aus dem Handel, aus Mining-Prozessen und aus dem Betreiben einer Krypto-Börse.

Besteuerung von Kryptowährungen nach deutschem Gesetz

Deutschland zeigt sich sehr liberal, wenn es um die Steuerbarkeit von Kryptowährungen geht. Das Bundesfinanzministerium veröffentlichte nun ein Dokument, welches sich an einer gerichtlichen Entscheidung des Bundesgerichtshofes aus dem Jahre 2015 bezieht. In diesem wird im Wesentlichen die Steuerbarkeit von Handelserträgen, sowie Erträgen aus Mining-Prozessen und die Erträge, die Krypto-Börsen erwirtschaften, geregelt. Alle gesetzlichen Regelungen sind auf das Umsatzsteuergesetz zurückzuführen. An erster Stelle des Dokumentes wird über den „Umtausch von Bitcoin“ berichtet. Auch wenn an den meisten Stellen lediglich von Bitcoin die Rede ist, gemeint sind dennoch alle Kryptowährungen. Der Handel von Kryptowährungen über eine Krypto-Börse gilt als „steuerbare sonstige Leistung“ und ist von der Umsatzsteuer befreit. Des Weiteren sieht das Bundesfinanzministerium Kryptowährungen als Zahlungsmittel an. Unter dem Punkt „Bitcoin als Entgelt“ heißt es, dass Kryptowährungen anderen konventionellen Zahlungsmitteln gleichgesetzt werden. Die Nutzung von Bitcoin und Co. als Zahlungsmittel sei demnach nicht steuerbar. Auch Miner dürfen sich über die Meldung freuen. So sei die Leistung, die ein Miner vollbringt nicht steuerbar. Selbst Transaktionsgebühren, die der Miner von anderen Nutzern erhält, seien „freiwillig“ und stellten keinerlei Leistung dar. Auch die Belohnung in Form einer Kryptowährung, die der Miner erhalten kann ist nicht steuerbar, da kein „wechselseitiges Leistungsaustauschverhältnis“ vorliege. Gemeint ist damit, dass es keinen klar definierten Leistenden und Leistungsempfänger gibt. Das Ministerium äußerte sich außerdem über Wallets und Krypto-Börsen. Die Gebühren, die der Anbieter eines Wallet-Dienstes entrichtet, seien eine „sonstige erbrachte Leistung“ nach Definition des Umsatzsteuergesetzes. Dies ist, sofern es sich um ein inländisches Wallet handelt, steuerbar und steuerpflichtig. Für Betreiber von Krypto-Börsen gibt es zweierlei Möglichkeiten. Zum einen kann die Krypto-Börse im klassischen Sinne als Handelsplatz für Kryptowährungen gesehen werden. Die Börse stellt damit nur den Rahmen für den Handel zwischen zwei Personen dar. Die Erträge, die eine Börse daraus erzielt sind umsatzsteuerpflichtig. Ist die Börse allerdings „Mittelsperson im eigenen Namen“ beim Kauf und Verkauf der Währungen, sei eine Steuerbefreiung möglich, heißt es in dem Dokument. Für private Anleger des deutschen Krypto-Marktes sind es sehr gute Nachrichten. Im Vergleich zu anderen Ländern ist der Markt noch sehr wenig reguliert. Dennoch bleibt abzuwarten, was der bevorstehende G20 Gipfel im Bezug auf eine länderübergreifende Lösung für Kryptowährungen bringen wird.

Häufig gestellte Fragen: Bundesfinanzministerium äußert sich über Besteuerung von Kryptowährungen

Wie werden Kryptowährungen in Deutschland versteuert?

Kryptowährungen werden in Deutschland als privates Veräußerungsgeschäft behandelt. Das bedeutet, dass Gewinne, die durch den An- und Verkauf von Kryptowährungen entstehen, versteuert werden müssen.

Welche Steuer fällt bei Kryptowährungen an?

Die Höhe der Steuer hängt vom persönlichen Einkommensteuersatz ab. Es handelt sich um die sogenannte Einkommensteuer.

Muss ich meine Kryptowährungen in der Steuererklärung anzeigen?

Ja, alle Transaktionen mit Kryptowährungen müssen in der Steuererklärung angegeben werden.

Wie lange muss ich Kryptowährungen halten, um steuerfrei zu sein?

Wenn man Kryptowährungen länger als ein Jahr hält, sind die Gewinne aus dem Verkauf in Deutschland steuerfrei.

Kann man Verluste beim Handel von Kryptowährungen steuerlich geltend machen?

Ja, verlorene Summen können von der Steuer abgesetzt werden.

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Zusammenfassung des Artikels

Das Bundesfinanzministerium hat ein Dokument veröffentlicht, durch das die Besteuerung von Bitcoin und anderen Kryptowährungen gemäß deutschem Steuerrecht bestimmt wird. Dazu zählen unter anderem die Steuerbarkeit von Handelserträgen, Mining-Gewinnen und Gebühren auf Kryptobörsen.

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Nützliche Tipps zum Thema:

  1. Informieren Sie sich gründlich über die steuerlichen Verpflichtungen, die mit dem Besitz von Kryptowährungen verbunden sind. Ein Missverständnis könnte zu erheblichen finanziellen Konsequenzen führen.
  2. Bleiben Sie immer auf dem Laufenden über Änderungen in der Gesetzgebung. Die Regulierung von Kryptowährungen ist ein dynamisches Feld, und es ist wichtig, auf dem neuesten Stand zu bleiben.
  3. Wenn Sie Kryptowährungen als Investment betrachten, sollten Sie auch die steuerlichen Aspekte in Ihre Renditeberechnungen einbeziehen.
  4. Berücksichtigen Sie die Möglichkeit, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Ein Steuerberater, der sich mit Kryptowährungen auskennt, kann Ihnen helfen, Fehler zu vermeiden und Ihre steuerliche Belastung zu minimieren.
  5. Auch wenn das Bundesfinanzministerium Kryptowährungen besteuert, sollten Sie sich bewusst sein, dass sie ein hohes Risiko bergen. Investieren Sie niemals mehr, als Sie bereit sind zu verlieren.