Deutschland erklärt eine Steuerbefreiung auf Kryptowährungen

Datum: 04.07.2022 / 127 mal gelesen

Das deutsche Finanzministerium hat kürzlich ein offizielles Schreiben veröffentlicht, das bestätigt, dass der Verkauf von digitalen Vermögenswerten, die länger als ein Jahr gehalten wurden, nicht der Steuer unterliegen. Selbst wenn diese Münzen in dezentralisierten Staking- oder Lending-Anwendungen verwendet wurden, spielt dies keine Rolle. Die wichtigste Voraussetzung dabei ist der Zeitraum, in dem sie gehalten werden.

Laut der parlamentarischen Staatssekretärin des Deutschen Bundestages, können Krypto-Trader beim Verkauf von digitalen Währungen von der Steuerfreiheit profitieren. Wenn sie ihr Krypto Vermögen für ein Jahr oder länger gehalten haben, müssen sie keine Steuern auf den Gewinn zahlen, den sie durch den Verkauf der Coins erzielen.

Das deutsche Bundesfinanzministerium hat hierzu einen 24-seitigen Leitfaden herausgegeben, in dem Ideen der Blockchain-Technologie wie Airdrop, Stakes, Mining, Master Nodes und Steuerabgaben für den Kauf und Verkauf von Kryptowährungen definiert werden. Hier spielt es keine Rolle, ob sie Bitcoin, Dogecoin, Litecoin oder Ethereum kaufen oder verkaufen.

Zum ersten Mal im Bundestag diskutiert

Zum ersten Mal hatten führende deutsche Finanzbehörden der 16 Bundesländer eine große Debatte über die Änderungen der Krypto Gesetze in Deutschland geführt. Im vergangenen Jahr trafen sich die Landesminister, um die Ansichten verschiedener Krypto-Unternehmen, Marktteilnehmer und der involvierten Händler zu bewerten.

Eine der bedeutendsten Fragen in Bezug auf die Umsatzsteuer auf digitale Vermögenswerte war hier, ob das Verleihen oder Spekulieren mit Kryptowährungen, den Zeitraum der Steuerbefreiung auf 10 Jahre verlängern soll. Dies ist im Prinzip das Gleiche wie bei Immobilien, die man kauft und vermietet, wie es in einer Erklärung der Staatssekretärin betont wurde.

Die Frist wird nicht auf 10 Jahre verlängert, wenn etwa Bitcoin zuvor zur Kreditvergabe verwendet wurde oder der Steuerzahler Ethereum als Teil der Erstellung seines Blocks an jemand anderen weitergegeben hat.

Ein EU-Politikexperte, bekannt als Berater für Krypto-Business bei Presight Capital, bezeichnete den Rückgang auf 10 Jahre in der Regulierung als „eine der wichtigsten Forderungen der deutschen Krypto-Investoren.“

Er erklärte, dass dies bereits ein großer Schritt nach vorne sei und könne Deutschland zu einem investitionsfreundlichen Land im Bereich der Krypto-Wirtschaft machen.

Das von der Finanzbehörde hervorgehobene Dokument sorgt auch für Klarheit in Bezug auf Airdrops, eine bewährte Methode bei der Verteilung von Kryptowährungen, um neue Nutzer und Liquidität anzuziehen.

Welche Information enthält das Schreiben?

Erstmals gibt es eine bundesweit einheitliche Verwaltungsanweisung zu diesem Thema.

In dem Schreiben hieß es unter anderem:

Dass dies in den Räten eines der meistdiskutierten Themen war und auch eine Verlängerung der Frist auf 10 Jahre erwogen wurde. Nach den Beratungen sei man jedoch zu dem Schluss gekommen, dass die aktuelle Jahresfrist für diesen Zweck optimal sei.

In Deutschland werden Kryptowährungen als Privatvermögen betrachtet, was bedeutet, dass sie der individuellen Einkommensteuer und nicht der Kapitalertragsteuer unterliegen. Es wird hervorgehoben, dass Deutschland Kryptowährungen nur dann besteuert, wenn sie im selben Jahr Gewinne erzielen. 

Die Gewinne aus dem Verkauf an Kleinanleger in Deutschland sind nach einer Haltefrist von einem Jahr vollständig steuerfrei. Das bedeutet, dass Privatanleger in Deutschland frei entscheiden können, wie sie ihre digitalen Vermögenswerte verwenden wollen. Sie sind nicht mehr verpflichtet, diese unter einer Adresse zu halten und nicht zu verlagern, bis sie von der Einkommenssteuer befreit sind.

Außerdem bleiben Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen bis zu 600 Euro im Kalenderjahr steuerfrei, fügte das Unternehmen hinzu und wies darauf hin, dass einige Steuerauslegungen bisher von einer Steuerbefreiung erst nach zehn Jahren Besitz sprachen.

Ebenfalls wurde auf eine weitere wichtige Grundvoraussetzung bei der Verordnung für Arbeitnehmer hingewiesen, die in Kryptowährungen bezahlt werden. Laut der Finanzbehörde fallen kryptographische Token nicht unter die Steuerspanne, solange sie nicht an der Börse notiert sind oder einen bestimmten Marktwert haben.

Das bedeutet also, dass in Kryptowährungen gezahlten Gehälter von Arbeitnehmern nicht besteuert werden, wenn sie nicht in den Handel einsteigen. Nach Portugal ist Deutschland das zweite europäische Land, das beschlossen hat, Krypto-Investoren von der Steuer auf die erzielten Gewinne zu befreien.

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Zusammenfassung des Artikels

Das Schreiben des deutschen Bundesfinanzministeriums bestätigt, dass der Verkauf von digitalen Vermögenswerten, die länger als ein Jahr gehalten wurden, steuerfrei ist, auch wenn diese Vermögenswerte in Staking- oder Lending-Anwendungen verwendet wurden. Eine weitere wichtige Grundvoraussetzung betrifft Arbeitnehmer, die in Kryptowährungen bezahlt werden - ihre Einkünfte sind steuerfrei, solange diese nicht an der Börse gehandelt werden.

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