Gericht in Holland: Bitcoin ist 'übertragbarer Wert'

Datum: 27.03.2018 / 47 mal gelesen
In einem gerichtlichen Fall zwischen der privaten Bitcoin-Mining-Farm Koinz Trading BV und dem Kläger J.W. de Vries, bezeichnete ein holländisches Gericht die Kryptowährung Bitcoin als 'übertragbaren Wert'. Demzufolge können Schulden in der Kryptowährung Bitcoin bezahlt werden. Der Betreiber der Mining-Farm schuldete dem Kläger 0.591 Bitcoin. Das Gericht erklärte die Kryptowährung Bitcoin als legitimes Zahlungsmittel, um Schulden zu bezahlen. Als Begründung führt das Gericht an, dass es einen rechtlich bindenden Vertrag zwischen beiden Parteien gibt, in welchem festgeschrieben ist, dass Bitcoins als Zahlungsmittel verwendet werden soll, um gegenseitigen Verpflichtungen nachkommen zu können. Dementsprechend müssen die Schulden auch in der Kryptowährung beglichen werden. Falls die Mining-Farm die Schulden nicht begleichen könne, behielt sich das Gericht vor, sie als insolvent anzusehen. Koinz Trading BV bietet Tradern eine Bitcoin-Mining-Farm an. In einer Stellungnahme des Gerichtes heißt es, dass Bitcoins auf dem Computer des rechtlichen Inhabers in Form einer kryptografisch verschlüsselten Abfolge aus Zahlen und Buchstaben bestehe. Die Kryptowährung könne über ein Peer-to-Peer-System transferiert werden, indem sie von einem Wallet zu einem anderen Wallet gesendet werde. Weiterhin heißt es dort, dass Bitcoins jeweils eine Wert-Datei darstellen. Diese Datei wird von Nutzern zum Zwecke der Bezahlung unmittelbar an den Empfänger im Prozess eines Zahlungsvorganges übermittelt. Daraus schlussfolgert das Gericht, dass Bitcoins einen Wert repräsentieren und dieser Wert übertragbar ist. Ein Token habe außerdem charakteristische Merkmale für 'Eigentum' und kann als solches klassifiziert werden.

Die rechtliche Lage in Europa

Die Europäische Union stuft Kryptowährungen als ein Asset und einen übertragbaren Wert ein. Kryptowährungen sind aus Sicht der EU keine Gefahr für die Finanz-Branche. Dennoch sollten Antigeldwäsche-Richtlinien länderübergreifend verschärft und durchgesetzt werden. Hinzu kommt eine verschärfte Warnung vor den Risiken im Umgang mit Kryptowährungen. In Deutschland werden Kryptowährungen nicht als offizielles Zahlungsmittel anerkannt. Sie werden laut dem Ertragssteuerrecht als immaterielle Wirtschaftsgüter eingestuft. Das sollte bei der Erstellung der Steuererklärung berücksichtigt werden.

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Zusammenfassung des Artikels

Ein niederländisches Gericht entschied, dass Bitcoin als übertragbarer Wert anerkannt wird und auch zur Begleichung von Schulden verwendet werden kann. In der EU werden Kryptowährungen zwar als Asset anerkannt, aber trotzdem wird vom Umgang mit Kryptowährungen abgeraten. In Deutschland sind Kryptowährungen nicht als offizielles Zahlungsmittel anerkannt.

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