Krypto-News: Steuerregeln, Kursverluste und Warnung vor gefälschter Wallet-App

Autor: Alexander Weipprecht

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Kategorie: News

Zusammenfassung: Der Pressespiegel warnt vor Steuerfallen bei Coin-Tausch, Staking und Airdrops, während volatile Kurse und eine gefälschte Wallet-App Anleger gefährden.

Steuerfallen, volatile Kurse und neue Betrugsmaschen prägen den aktuellen Krypto-Markt. Der Pressespiegel zeigt, worauf Anleger bei Coin-Tausch, Staking und Airdrops achten müssen, warum Bitcoin unter Druck steht und wie eine gefälschte Wallet-App Millionenverluste verursacht haben soll.

Krypto-Pressespiegel: Steuerregeln, Kursverluste und Betrugswarnungen

Bitcoin und Co.: Steuerfreiheit nach einem Jahr bleibt an Bedingungen geknüpft

Die Berliner Morgenpost berichtet über einen häufigen Irrtum bei der Besteuerung von Kryptowährungen. Gewinne aus dem Verkauf von Bitcoin und anderen Kryptowährungen bleiben grundsätzlich steuerfrei, wenn zwischen Kauf und Verkauf mehr als ein Jahr liegt und es sich nicht um gewerbliche Einkünfte handelt. Kryptowährungen gelten steuerlich nicht als klassische Kapitalanlagen wie Aktien oder ETFs, sondern als sogenannte andere Wirtschaftsgüter.

Als Beispiel nennt die Zeitung einen Kauf von Bitcoin für 30.000 Euro und einen Verkauf für 80.000 Euro nach mehr als einem Jahr. Der Gewinn von 50.000 Euro bleibt nach aktueller Rechtslage vollständig steuerfrei. Eine Obergrenze für diese Steuerfreiheit gibt es dem Bericht zufolge nicht.

Die Jahresfrist gilt für jeden Kauf separat. Wer regelmäßig nachkauft oder einen Sparplan nutzt, muss deshalb die Haltedauer jeder einzelnen Kauftranche im Blick behalten.

ThemaAngabe
Kaufpreis im Beispiel30.000 Euro
Verkaufspreis im Beispiel80.000 Euro
Gewinn im Beispiel50.000 Euro
Maßgebliche Haltedauermehr als ein Jahr

Infobox: Steuerfreie Veräußerungsgewinne sind laut Berliner Morgenpost grundsätzlich möglich, wenn die Coins länger als ein Jahr gehalten werden und keine gewerblichen Einkünfte vorliegen. Die Frist muss für jede Kauftranche einzeln geprüft werden.

Coin-Tausch kann innerhalb der Jahresfrist steuerpflichtig sein

Nach Darstellung der Berliner Morgenpost entstehen steuerliche Folgen nicht erst dann, wenn Kryptowährungen in Euro getauscht und auf ein Bankkonto überwiesen werden. Bereits der Tausch einer Kryptowährung gegen eine andere innerhalb der Jahresfrist löst grundsätzlich ein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft aus.

Das gilt etwa für den Tausch von Bitcoin in Ethereum oder in einen Stablecoin. Die Besteuerung erfolgt nicht über die Abgeltungsteuer von 25 Prozent, sondern grundsätzlich über den persönlichen Einkommensteuersatz, der je nach Einkommen deutlich höher liegen kann.

Für die Zuordnung der verkauften Coins akzeptiert die Finanzverwaltung laut dem Bericht die FiFo-Methode. Dabei wird unterstellt, dass die zuerst gekauften Coins auch zuerst wieder verkauft werden.

Infobox: Nicht nur der Verkauf gegen Euro, sondern auch ein Coin-Tausch kann steuerliche Folgen auslösen. Bei mehreren Käufen ist die FiFo-Methode für die Zuordnung der veräußerten Coins relevant.

1000-Euro-Freigrenze und Sonderfälle wie Staking, Lending und Mining

Wer Kryptowährungen vor Ablauf der Jahresfrist verkauft, muss laut Berliner Morgenpost nicht automatisch Steuern zahlen. Für private Veräußerungsgeschäfte gilt eine Freigrenze von 1000 Euro pro Kalenderjahr. Wird diese Grenze überschritten, ist grundsätzlich der gesamte Gewinn steuerpflichtig.

Verluste aus Kryptogeschäften können mit Gewinnen aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden. Eine Verrechnung mit Aktienverlusten ist dagegen nicht möglich. Als Beispiel nennt die Zeitung einen Bitcoin-Gewinn von 1500 Euro und einen Ethereum-Verlust von 500 Euro; der verbleibende Gewinn von 1000 Euro bleibt steuerfrei. Bei einem Gesamtgewinn von 1001 Euro wäre grundsätzlich der gesamte Betrag steuerpflichtig.

Beim Staking erhalten Anleger zusätzliche Token, wenn sie ihre Coins einem Blockchain-Netzwerk zur Verfügung stellen. Beim Lending werden Kryptowährungen an andere Marktteilnehmer oder Plattformen verliehen, wofür Zinsen oder ähnliche Vergütungen gezahlt werden. Diese Erträge können steuerpflichtig sein und müssen unter Umständen in der Steuererklärung angegeben werden.

Mining wird dem Bericht zufolge häufig als gewerbliche Tätigkeit behandelt. Einnahmen und spätere Verkäufe werden dann steuerlich wie bei einem Gewerbebetrieb behandelt; die einjährige Haltefrist spielt in diesem Fall keine Rolle. Miner können dafür typische Betriebsausgaben wie Stromkosten, Hardware und weitere unmittelbar mit dem Mining zusammenhängende Aufwendungen steuerlich geltend machen.

Infobox: Die steuerliche Behandlung hängt davon ab, ob Coins lediglich gehalten, getauscht, verliehen, gestakt oder durch Mining erzeugt werden. Besonders bei Staking, Lending und Mining sind Dokumentations- und Erklärungspflichten zu beachten.

Airdrops und Krypto-Wertpapiere erfordern genaue Prüfung

Auch kostenlose Token aus Airdrops können laut Berliner Morgenpost steuerliche Folgen haben. Werden Token als Gegenleistung für eine Handlung erhalten, etwa für die Teilnahme an einer Werbeaktion, die Nutzung einer Plattform oder die Bereitstellung von Daten, kann bereits der Zufluss steuerpflichtig sein.

Bei automatisch an bestehende Wallet-Inhaber verteilten Token ohne erkennbare Gegenleistung sei die steuerliche Bewertung häufig weniger eindeutig. Unabhängig davon sollten Anleger den Airdrop dokumentieren, weil Zuflusszeitpunkt und Wert der Token bei einem späteren Verkauf relevant werden können.

Bei börsengehandelten Produkten unterscheidet sich die steuerliche Behandlung je nach Ausgestaltung. Physisch besicherte Krypto-ETNs mit entsprechendem Herausgabeanspruch können steuerlich ähnlich wie der zugrunde liegende Coin behandelt werden. CFDs, Optionen und viele Zertifikate gelten dagegen als Kapitalanlagen; Gewinne unterliegen grundsätzlich der Abgeltungsteuer von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Eine Steuerfreiheit nach einem Jahr gibt es hier nicht.

Infobox: Bei Airdrops und Krypto-Produkten entscheidet die konkrete Ausgestaltung über die steuerliche Behandlung. Die Quelle rät, Produktunterlagen und Transaktionsdaten sorgfältig zu prüfen.

Dokumentation wird für Krypto-Anleger wichtiger

Die Berliner Morgenpost hebt die Bedeutung einer vollständigen Dokumentation hervor. Kaufzeitpunkte, Anschaffungskosten, Wallet-Transfers, Staking-Erträge und Verkäufe sollten möglichst vollständig festgehalten werden. Börsen stellen dafür häufig Tabellenexporte, Transaktionshistorien oder Steuerreports zur Verfügung.

Bei Sachverhalten im Ausland gilt laut dem Bericht die erweiterte Mitwirkungspflicht. Steuerpflichtige müssen relevante Vorgänge gegenüber dem Finanzamt nachvollziehbar darlegen und durch geeignete Unterlagen belegen. Fehlen Nachweise, tragen Anleger regelmäßig das Risiko steuerlich nachteiliger Folgen.

Infobox: Eine lückenlose Dokumentation soll helfen, Haltedauern, Anschaffungskosten und Zuflüsse gegenüber dem Finanzamt nachzuweisen. Die Berliner Morgenpost verweist außerdem auf neue europäische Meldepflichten und einen zunehmenden Datenaustausch.

Kryptomarkt am Nachmittag uneinheitlich

Finanzen.net meldet am Nachmittag einen Bitcoin-Kurs von 63.316,15 US-Dollar. Um 17:11 Uhr lag der Kurs damit 0,59 Prozent unter dem Vortageswert von 63.689,25 US-Dollar.

Der finanzen.net Top 10 Crypto-ETP1 verzeichnete eine Entwicklung von -0,8 Prozent. Seit der Erstnotiz am 24.09.2024 lag die Veränderung bei -10,0 Prozent.

Kryptowährung oder ProduktKurs um 17:11 UhrVeränderungVortageswert
Bitcoin63.316,15 US-Dollar-0,59 Prozent63.689,25 US-Dollar
Litecoin46,11 US-Dollar0,28 Prozent45,98 US-Dollar
Ethereum1.884,36 US-Dollar-0,21 Prozent1.888,29 US-Dollar
Bitcoin Cash211,03 US-Dollar-0,28 Prozent211,61 US-Dollar
Ripple1,052 US-Dollar-1,16 Prozent1,065 US-Dollar
Monero336,65 US-Dollar-2,85 Prozent346,53 US-Dollar
Cardano0,1564 US-Dollarkaum Ausschläge0,1553 US-Dollar
Stellar0,1703 US-Dollarseitwärts0,1715 US-Dollar
Tron0,3241 US-Dollarseitwärts0,3249 US-Dollar
Binancecoin567,89 US-Dollar0,40 Prozent565,61 US-Dollar
Dogecoin0,0699 US-Dollarkaum Ausschläge0,0703 US-Dollar
Solana73,30 US-Dollar-1,06 Prozent74,09 US-Dollar
Avalanche6,440 US-Dollar0,79 Prozent6,389 US-Dollar
Chainlink8,287 US-Dollar-0,81 Prozent8,355 US-Dollar
Sui0,6828 US-Dollarunverändert0,6828 US-Dollar

Infobox: Finanzen.net beschreibt den Kryptomarkt am Nachmittag als uneinheitlich. Neben Kursverlusten bei Bitcoin, Ethereum, Ripple und Monero standen Zuwächse bei Litecoin, Binancecoin und Avalanche.

Wallstreet Online: Bitcoin verliert, Shiba Inu legt zu

Wallstreet Online berichtet von einem Rückgang des Kryptomarktes um 1,6 Prozent innerhalb von 24 Stunden auf 2,26 Billionen Dollar. Bitcoin fiel von 65.141 auf 63.173 Dollar, während Ethereum von 1.945 auf 1.872 Dollar zurückging. Der Angst und Gier Index stand bei 29.

Bitcoin notierte laut dem Bericht 2,82 Prozent niedriger als am Vortag. Das Handelsvolumen lag bei 27,3 Milliarden Dollar, die Marktkapitalisierung bei 1,26 Billionen Dollar. Das Handelsvolumen aller Kryptowährungen wurde mit 65,7 Milliarden Dollar angegeben.

Während die großen Kryptowährungen nachgaben, stieg Shiba Inu innerhalb von sieben Tagen um fast 28 Prozent auf 0,000005347 Dollar. Der Meme-Sektor legte an einem Tag um 590 Millionen Dollar zu. Dogecoin und Pepe zogen laut Wallstreet Online mit.

Bei den Spot-ETFs wurde die dritte Woche mit Zuflüssen in Folge genannt. Zum Wochenende flossen jedoch 465 Millionen Dollar ab, davon 415 Millionen aus BlackRocks IBIT. Die Notenbanksitzung am 28. und 29. Juli wurde als entscheidender Termin bezeichnet.

MarktangabeWert
Kryptomarkt2,26 Billionen Dollar
Bitcoin63.173 Dollar
Bitcoin-Veränderung-2,82 Prozent
Bitcoin-Handelsvolumen27,3 Milliarden Dollar
Bitcoin-Marktkapitalisierung1,26 Billionen Dollar
Angst und Gier Index29
Shiba-Inu-Entwicklung in sieben Tagenfast 28 Prozent
Zuflüsse aus BlackRocks IBIT415 Millionen Dollar Abfluss

Infobox: Wallstreet Online stellt einem schwächeren Gesamtmarkt eine starke Entwicklung von Shiba Inu und des Meme-Sektors gegenüber. Als wichtiger Termin wurde die Notenbanksitzung am 28. und 29. Juli genannt.

Wallstreet Online stellt Pepeto in den Mittelpunkt

Im weiteren Verlauf fokussiert Wallstreet Online auf den Vorverkauf von Pepeto. Der Bericht bezeichnet Pepeto als den einzigen Vorverkauf des Jahres 2026, der die Marke von 10,38 Millionen Dollar überschritten habe, und nennt einen Einstiegspreis von 0,000000188 Dollar.

Pepeto sei auf Ethereum gebaut und verbinde einen Meme Coin mit einer Handelsbörse sowie einer Brücke zwischen den Ketten. Nach Darstellung des Artikels soll jeder Tausch Nachfrage direkt in den Token zurückführen. Als Prüfstelle für die Sicherheit wird SolidProof genannt.

Wallstreet Online stellt das Projekt in den Zusammenhang mit der Entwicklung von DOGE und SHIB. Der Artikel beschreibt Vorverkäufe als Bereich, in dem Anleger vor einer breiteren Marktbestätigung investieren könnten, weist jedoch zugleich auf die spekulative Ausrichtung dieser Darstellung hin.

Infobox: Die Meldung nennt für Pepeto einen Vorverkaufsstand von 10,38 Millionen Dollar und einen Einstiegspreis von 0,000000188 Dollar. Die Angaben stammen aus der projektbezogenen Darstellung von Wallstreet Online.

n-tv: Bitcoin fällt im asiatischen Handel deutlich

n-tv.de berichtet, dass Bitcoin im asiatischen Handel deutlich nachgab. Als Gründe werden veränderte Erwartungen an die Geldpolitik der US-Notenbank Federal Reserve und der Druck auf Risikoanlagen genannt.

Ein Analyst der Krypto-Plattform Bitfinex verwies laut n-tv.de auf starke Arbeitsmarktdaten, eine robustere Geschäftstätigkeit und steigende Energiepreise, die die Inflation hoch gehalten hätten. Dadurch erhöhe sich das Risiko einer Zinserhöhung oder eines hawkischen Politiksignals.

Gleichzeitig befinde sich die institutionelle Nachfrage nach Bitcoin auf einem Mehrjahrestief. Das Open Interest bei CME-Bitcoin-Futures und Optionen sei auf Rekordtiefs gefallen. Eine Bewegung über die Widerstandszone von 68.000 bis 68.500 US-Dollar würde laut Bitfinex neue Nachfrage erfordern.

Der Bitcoin gab laut n-tv.de 2,6 Prozent auf 63.200,03 Dollar nach.

AngabeWert
Bitcoin-Kurs63.200,03 Dollar
Veränderung-2,6 Prozent
Widerstandszone68.000 bis 68.500 US-Dollar
Institutionelle NachfrageMehrjahrestief
Open Interest bei CME-Bitcoin-Futures und OptionenRekordtiefs

Infobox: n-tv.de führt den Kursrückgang auf geldpolitische Erwartungen und schwache institutionelle Nachfrage zurück. Für einen Anstieg über 68.000 bis 68.500 US-Dollar sei laut Bitfinex neue Nachfrage erforderlich.

ComputerBase: Gefälschte Bitcoin-Wallet-App soll 1,8 Millionen US-Dollar erbeutet haben

ComputerBase berichtet über eine Klage von drei Nutzern gegen Apple. Die Kläger sollen durch eine gefälschte Bitcoin-Wallet-App im App Store Kryptowährungen im Wert von rund 1,8 Millionen US-Dollar verloren haben.

Sie werfen Apple vor, irreführend mit der Sicherheit des App Stores zu werben und betrügerische Anwendungen trotz Hinweisen nicht entfernt zu haben. Die Klage wurde laut ComputerBase nach einem Bericht von MacRumors vor einem Bundesgericht im US-Bundesstaat Kalifornien eingereicht.

Im Mittelpunkt steht eine gefälschte Version der Bitcoin-Wallet „Sparrow Wallet“. Die echte Sparrow Wallet ist laut Quelle ausschließlich für Desktop-Systeme unter Windows, macOS und Linux verfügbar und war zu keinem Zeitpunkt für iPhone oder iPad erhältlich.

Die Betrüger sollen eine täuschend echt wirkende Nachbildung im App Store veröffentlicht haben. Nutzer wurden aufgefordert, ihre Wallet-Zugangsdaten einzugeben, wodurch sie die Kontrolle über ihre Kryptowährungen verloren haben sollen.

Infobox: ComputerBase berichtet von mutmaßlich rund 1,8 Millionen US-Dollar Verlusten durch eine gefälschte Wallet-App. Die echte Sparrow Wallet sei nicht für iPhone oder iPad verfügbar.

Einschätzung der Redaktion

Die entscheidende Botschaft ist nicht der kurzfristige Kursausschlag, sondern die wachsende Komplexität und Risikodichte des Kryptomarkts. Steuerliche Fehlannahmen, volatile Marktbewegungen und gefälschte Anwendungen können unabhängig voneinander erhebliche finanzielle Folgen haben.

Für Anleger bedeutet das: Renditechancen rechtfertigen keine fehlende Dokumentation, keine unklare Produktprüfung und keine sorglose Verwahrung. Besonders spekulative Vorverkäufe und Meme-Coins bleiben für die breite Vermögensanlage ungeeignet, während regulatorische und technische Risiken stärker berücksichtigt werden müssen.

Zusammenfassung: Krypto-Investments erfordern derzeit vor allem Disziplin bei Steuern, Sicherheitsprüfung und Risikobegrenzung. Wer diese Grundlagen vernachlässigt, setzt sich einem Risiko aus, das deutlich über normale Kursschwankungen hinausgeht.

Quellen: