Kryptowährungen als beliebte Honorarszahlung für Anwälte
Kryptowährungen als beliebte Honorarszahlung für Anwälte
Autor: Alexander Weipprecht
Veröffentlicht:
Aktualisiert:
Kategorie: Allgemeines
Zusammenfassung: Anwälte nehmen Kryptowährungen als Zahlungsmittel für ihre Honorarsätze an, was mit einem schlechten Image behaftet ist. Dies kann in manchen Fällen zu Interessenkonflikten führen, weshalb es wichtig ist strenge Regeln dazu zu befolgen.
Bitcoin und Co. sind ein beliebtes Mittel zur Honorarszahlung von Anwälten geworden. Vor allem viele ICO-Startups können sich die hohen Anwaltskosten in einer Fiatwährung nicht leisten und bieten deswegen Coins im Gegenzug zur erbrachten Leistung an. Diese Zahlungsweise gerät oft in Verruf und ist mit einem schlechten Image behaftet.
Kryptowährungen als Honorarszahlung
Man könnte denken, dass es sich bei diesem Trend lediglich um Einzelfälle von Anwälten handelt, die auch privat in Kryptowährungen investieren. Tatsächlich ist es vor allem in den USA Mainstream geworden, dass Honorarszahlungen an Anwälte in Kryptowährungen bezahlt werden. Viele Anwälte sehen darin eine Chance, ihr Geschäftsportfolio zu erweitern und damit mehr Aufträge annehmen zu können. Zustande kommen diese Geschäfte mit ICO-Startups, die nicht die finanziellen Mittel besitzen eine Honorarszahlung in Fiatgeld zu tätigen. Technisch gesehen muss die Kryptowährung einen Nutzen erfüllen und nicht nur eine Sicherheit darstellen, damit sie als Zahlungsmittel abgewickelt werden darf. Problematisch ist lediglich, dass durch die Zahlung eines volatilen Mittels eine Unter- oder Überbezahlung entstehen kann. An diese geknüpft können persönliche Interessenkonflikte seitens der Anwälte auftreten.
Interessenkonflikte und Imageprobleme
Kryptowährungen werden oft als „Dirty Money“ bezeichnet und haben ein schlechtes Image. Gerade Anwälte, die Kryptowährungen als Honorar annehmen, müssen sich deswegen oft rechtfertigen. Denkt man an die Serie „Breaking Bad“, in welcher der korrupte Anwalt Saul Goodman Bestechungsgelder für die Geldwäsche seiner Klienten annahm, scheint dies sehr realitätsfern. So abwegig ist dieses Vorgehen nicht. Der amerikanische Strafrechtsverteidiger Jay Cohen gab bei einem Interview mit law.com zu, dass er den Auftrag eines Klienten ablehnte, weil dieser durch die Zahlung mit Kryptowährung Geldwäsche betreiben wollte. Cohen handhabt es generell so, dass er sich die Zahlungen direkt auszahlen lässt, damit durch die Kursschwankungen keine großen Abweichungen zum vereinbarten Honorar entstehen.
Problematisch kann eine Honorarszahlung in Kryptowährung auch sein, wenn der Anwalt damit eigene Interessen verfolgt. Hat ein Anwalt in jene oder möglicherweise konkurrierende Kryptowährungen investiert, könnte er eigennützliche Interessen verfolgen. Sein Entscheidungsvermögen wäre dann nicht mehr neutral behaftet. In anderen Branchen ist diese Problematik auch ein großes Thema. Reporter der New York Times, die über Kryptothemen berichten, dürfen privat kein Vermögen in Kryptowährungen investiert haben. Andere Journale sind wiederrum der Meinung, dass dies zum Verstehen der Materie beitragen kann. Auch für Anwälte ist es unerlässlich, die Materie der Kryptowährungen zu verstehen, um in einem Rechtsfall professionell beraten zu können.
Alles in Allem hat die Honorarszahlung in Kryptowährung Vor- und Nachteile. Bis dato gibt es keine Regulierungen, die dies limitieren oder verbieten.