Einführung
In der dynamischen Welt von Kryptowährungen gibt es immer neues zu berichten. Heute widmen wir uns dem renommierten Krypto-Handelsplatz FTX, der dringend an seine Kunden appelliert: Bis zum 29. September 2023, 4 PM Eastern Time, können Ansprüche geltend gemacht werden. Dies betrifft alle FTX Kunden mit offenen Ansprüchen, die sogenannten Customer Claims. Unser Artikel erklärt Ihnen, was dies bedeutet und wie Sie vorgehen sollten, um kein Geld zu verlieren.
Geltendmachen von Ansprüchen
Wenn Sie bei FTX in den USA handeln und offene Ansprüche haben, sollten Sie jetzt handeln! Die Deadline für die Einreichung solcher Ansprüche ist der 29. September 2023 um 16 Uhr US-Ostküstenzeit (ET). Für die Registrierung Ihres Anspruchs loggen Sie sich ins Kunden-Anspruchs-Portal ein unter https://claims.ftx.com. Haben Sie bereits einen Anspruch eingereicht und nichts hat sich geändert, müssen Sie nichts weiter tun.
KYC Prozess
Im Zuge des Anspruchsverfahrens hat FTX um die Übermittlung von KYC-Informationen (Know Your Customer) gebeten. Auch wenn es nicht zwingend erforderlich ist, diese Informationen zur Abgabe eines Anspruchs bereitzuhalten, empfiehlt FTX, den KYC-Prozess zu durchlaufen. Der KYC Prozess kann auch nach Ablauf des sogenannten Bar Dates, dem Stichtag für Ansprüche, fortgesetzt werden.
Support und Hilfe
Wenn Sie Unterstützung oder weitere Informationen benötigen, besuchen Sie die FTX Support-Website unter https://support.ftx.com. Dort finden Sie ausführliche Informationen zum Kundenerstattungsprozess und dem KYC-Prozess. Bei Login-Problemen kontaktieren Sie bitte den Kundendienst per E-Mail unter support@ftx.com.
Fazit
Die Einhaltung von Fristen ist in der Welt der Kryptowährungen entscheidend, da versäumte Fristen zu monetären Verlusten führen können. Wenn Sie Kunde von FTX sind, sollten Sie sicherstellen, dass Sie alle notwendigen Schritte unternehmen, um Ihre Ansprüche geltend zu machen. Nutzen Sie die verfügbaren Ressourcen und zögern Sie nicht, Unterstützung in Anspruch zu nehmen, wenn Sie sie benötigen.