Meldung des Unternehmens
Im aktuellen Newsletter schreibt das Unternehmen seinen Kunden:
"Liebe INVIA Partner
Wir müssen darauf hinweisen das wir auf Verfahrungsanordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) ab sofort ein SOFTCLOSING (Einstellung der Geschäftstätigkeit bis auf weiteres) durchführen bis das Ermittlungsverfahren geklärt ist.
Verfahren vor der österreichischen Finanzmarktaufsicht:
Die österreichische Finanzmarktaufsicht ("FMA") überprüft derzeit die Konformität des Geschäftsmodells der INVIA.
Dabei hat die FMA gewisse Bedenken, dass es sich beim Geschäftsmodell um einen Organismus nach dem Alternative Investmentfonds Manager Gesetz ("AIFMG") handeln könnte. Unsere Mandantin (INVIA GmbH) bestreitet dies zwar, sucht aber das Einvernehmen mit der FMA.
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Auszug aus den FMA Bescheid:
Die Rechtsvertretung der INVIA GmbH steht in engem Kontakt mit der FMA, um das Geschäftsmodell der INVIA derart zu modifizieren, dass zweifelsfrei alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden und eine allseits zufriedenstellende Lösung erzielt werden kann.
Invia arbeitet intensiv an der Lösung, weiteres wird per Newsletter kommuniziert.
Wir bitten um eurer Verständnis und um Geduld.
Mit freundlichen Grüßen INVIA"
Situation
Aus dem Schreiben geht hervor, dass sich die FMA (Die österreichische Finanzmarktaufsicht) sich nun in einem Ermittlungsverfahren gegen die Firma Invia GmbH befindet. Die FMA wirft dem Unternehmen vor, das Mining in einem zentralen Pool zu betreiben und dann auf Basis einer internen Kalkulation die Auszahlungen durchzuführen. Dieses Vorgehen ähnelt laut der FMA einer Art "Alternativem Managed Investmentfonds". Für diese Art von Produkt besitzt die Invia GmbH laut Schreiben jedoch keine Lizenz.
Pro und Contra zur temporären Einstellung des Betriebs von Invia World durch die Finanzmarktaufsicht
Pro | Contra |
---|---|
Schutz der Investoren vor möglichem Betrug | Nachteil für unbescholtene Mining-Unternehmen |
Risikobegrenzung für den Finanzmarkt | Negative Auswirkungen auf Aktienkurse und Anlegervertrauen |
Überprüfung und Kontrolle des Geschäftsmodells | Erschwerter Zugang zu Blockchain-Technologie und Krypto-Märkten |
Schafft einen Präzedenzfall für Regulierungsbehörden | Eingriff in die unternehmerische Freiheit |
Rückmeldung vom Unternehmen
Auf unsere Anfrage erhielten wir vom Unternehmen die Rückmeldung, man würde mit Hochdruck an einer Lösung arbeiten. Natürlich halten wir Sie auf dem Laufenden.
Häufig gestellte Fragen zu "Mining Anbieter Invia World muss aufgrund Finanzmarktaufsicht Betrieb vorerst einstellen"
Warum muss Invia World den Betrieb einstellen?
Invia World muss den Betrieb aufgrund von Anforderungen der Finanzmarktaufsicht vorerst einstellen.
Wie lange wird der Betrieb eingestellt?
Bisher gibt es leider noch keine genauen Angaben darüber, wann Invia World den Betrieb wieder aufnehmen kann.
Was bedeutet dies für die Kunden von Invia World?
Die Kunden können vorerst keine neuen Mining-Aufträge mehr platzieren.
Ist mein Investment bei Invia World sicher?
Es ist unklar, wie sich die aktuelle Situation auf die Investments auswirken wird. Es ist ratsam, sich direkt an Invia World zu wenden.
Wird Invia World seinen Betrieb jemals wieder aufnehmen?
Ob und wann Invia World den Betrieb wieder aufnehmen kann, hängt von den künftigen Entscheidungen der Finanzmarktaufsicht ab.